Zuletzt Aktualisiert am 14. April 2021 von svbd1969
Liebe Vereinsmitglieder,
an dieser Tatsache können wir leider momentan nicht rütteln:
Mit Beschluss vom 27. März 2021 hat die Landesregierung eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erlassen. Diese ermöglicht weiterhin auch dem organisierten Sport in Abhängigkeit des 7-Tage-Inzidenzwertes im jeweiligen Land- oder Stadtkreis eine vorsichtige Wiederaufnahme des praktischen Übungs- und Trainingsbetriebs auf Grundlage eines Hygienekonzepts, das auch die Kontaktnachverfolgung berücksichtigt.
Eine stabile 7-Tage-Inzidenz besteht, wenn das zuständige Gesundheitsamt in einem Land- oder Stadtkreis eine seit fünf Tagen in Folge konstante 7-Tage-Inzidenz feststellt. Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über den Richtwert, entfallen die zusätzlichen Lockerungen.
Wichtig: Weder durch negative Corona-Tests (weder PCR, noch Antigen- oder Schnell- und Selbsttests) noch durch Testkonzepte von Vereinen sind bislang und auf der jetzigen Stufe des Lockerungsplans weitergehende Erleichterungen als die folgenden möglich.
Grundlegende Lockerungen bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100
- Kontaktarme Sportausübung für den Freizeit- und Amateurindividualsport im Freien und in geschlossenen Räumen (ohne Schwimmbäder) mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
- Auf weitläufigen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien dürfen auch mehrere dieser Personenkonstellationen Sport treiben, sofern die Gruppen untereinander einen durchgängigen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und keine Durchmischung der Gruppen stattfindet.
- Der Trainings- und Übungsbetrieb im Freien kann mit einer Gruppe von bis zu 20 Kinder bis einschließlich 14 Jahren starten. Erwachsene Aufsichtspersonen zählen dabei nicht mit.
- Grundsätzlich müssen Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume geschlossen bleiben.
- Ansonsten sind öffentliche und private Sportstätten für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen (z.B. Frei- und Hallenbäder). Ausgenommen ist die Nutzung für den Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb, Profi- oder Spitzensport und für dienstliche Zwecke (etwa für die Polizei und Feuerwehr).
Für unseren Verein dem SV Ballrechten-Dottingen gilt seit einigen Wochen, dass zumindest sämtliche unserer Jugendspieler bis einschließlich 14 Jahre wieder am Trainingsbetrieb auf unserer Sportanlage teilnehmen dürfen.
Mitgliedsbeitrag:
Der Beitragseinzug wird in diesem Jahr trotz Ausfalls von Sportstunden aufgrund behördlicher Anordnung im April vorgenommen. In den bisherigen Vorjahren erfolgte der Einzug jeweils schon im Februar spätestens März, ein weiterer Aufschub ist uns nun jetzt leider nicht mehr möglich, dies hat verschiedene Gründe:
Der Verein muss diverse ganzjährige laufende Kosten (von Verbandsbeiträgen bis Versicherungen, Strom und Wasserkosten etc.) weiter decken können. Der Mitgliedsbeitrag dient dazu dass, unser Verein seine satzungsmäßigen Zwecke und damit die Gesamtbelange sämtlicher Mitglieder erfüllen kann. Die dafür erhobenen Beiträge werden also vom Mitglied dem Verein allgemein zur Verfügung gestellt, damit dieser seine Aufgaben erfüllen kann. Dies unterscheidet einen Vereinsbeitrag von einem Beitrag z.B. in einem nicht als Verein organisierten Fitnessstudio, der eine reine vertragliche Grundlage hat. Überdies gilt mit Blick auf unsere Satzung, dass geschuldete Beiträge an einen gemeinnützigen Verein (dies ist der SV Ballrechten-Dottingen) vom Mitglied weder zurückgefordert noch seitens des Vereins rückerstattet werden können, da dies gemeinnützigkeitsschädlich wäre. Daher hat der Verein mit Blick auf die Gemeinnützigkeit aus rechtlicher Sicht derzeit vorab kein Spielraum.
Die laufenden Kosten werden in normalen Zeiten unter anderem auch aus dem Wirtschaftsbetrieb des Clubheimes mitgetragen, doch dieser Wirtschaftsbetrieb fällt seit über einem halben Jahr weg und voraussichtlich auch in nächster Zukunft. Auch wichtige Einnahmequellen aus Vereinsveranstaltungen wie Pfingsthock, Sommerfest, Dorfturnier oder Ü-30 Party fehlen uns darüber hinaus.
Wir wünschen uns, dass wir alle als solidarische Gemeinschaft diese schwierige Phase überstehen. Ihr habt nicht ohne Grund – teilweise schon seit Jahrzehnten – unseren SV Ballrechten-Dottingen als Eure sportliche Heimat ausgewählt. Lasst uns in dieser Zeit besonders stark an einem Strang ziehen und dieser Krise trotzen. Mit der Fortdauer Eurer Mitgliedschaft setzt ihr das richtige Zeichen. Diesen wichtigen Vertrauensvorschuss werden wir als Vereinsverantwortliche wieder zurückzahlen.
Mit herzlichen und sportlichen Grüßen
Vorstandschaft
SV Ballrechten-Dottingen